AGB:
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma FRANZ DEUTSCHMANN, in der Folge FD genannt
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen regeln die Lieferung und Bezahlung unserer Erzeugnisse und Leistungen in Österreich, sofern nicht mit dem Auftraggeber abweichende Bestimmungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben. Mit der Aufgabe der ersten Bestellung bzw. mit der Annahme der ersten Lieferung oder Leistung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis der Verbindlichkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit der FD. Bei Nichteinhaltung einer der folgenden Bedingungen hat die FD das Recht, ohne weitere Verständigung von Verträgen zurückzutreten und die Belieferung einzustellen.
1. Lieferung und Versand
1.1. Unsere Preise sind lt. Angebot kalkuliert. Lieferung mit Taxi oder
Botendienst im Raum Wien ist auf Kundenwunsch möglich, die Kosten
gehen zu Lasten des Kunden. Außer in Fällen, in denen mit
dem Auftraggeber besondere Versandvereinbarungen getroffen werden, entscheidet
die FD über die Art und Weise des Versandes oder der Lieferung.
Mit der Übergabe der bestellten Ware an die Bahn, die Post oder
den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies
gilt auch dann, wenn die Versandkosten von FD übernommen werden
und unabhängig von der Art des Versandes. Beschädigung oder
fehlen von Packstücken ist sofort bei Warenerhalt vom Empfänger
direkt bei Post, Bahn oder dem Frachtführer zu reklamieren und
muß auf dem Lieferdokument (Speditionslieferschein, Bahnfrachtbrief
usw.) vermerkt werden. Später festgestellte Mängel werden
von keiner Versicherung anerkannt und können im Falle einer vom
Kunden vorgebrachten Reklamation keine Berücksichtigung finden.
1.2.
FD behält sich das Recht vor,
Teillieferungen nach der Geschäftslage
vorzunehmen oder die Durchführung von Liefer- und Leistungsaufträgen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.3. Sämtliche Zusagen seitens FD über Liefer- und Montagetermine
sind unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich
vereinbart, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche
von Seiten des Kunden oder eines Dritten wegen verspäteter oder
nicht durchgeführter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.
2. Ereignisse unabwendbarer Art – Lieferverzögerungen
2.1 Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung einer einwandfreien
Ausführung möglichst kurzfristig durchgeführt. Lieferverzögerung
ist kein Grund für Annahmeverweigerung oder Schadenanspruch. Verbindliche
Termine bedürfen der Schriftform. Liefertag = Versandtag 24 Uhr.
Unsere extreme technische Abhängigkeit bedingt folgende Sondervereinbarung:
wir behalten uns vor, bei Druckproblemen aufgrund der Struktur der übernommenen
Daten in jedem Stadium ohne jeden Gewährleistungs- und Ersatzanspruch
vom Auftrag zurückzutreten.
Im Falle von Verzögerungen, welche durch höhere Gewalt herbeigeführt
werden, die sich für FD und seine Lieferanten als unabwendbar darstellen,
hat FD das Recht, entweder den Zeitpunkt der Lieferung/Leistung ohne
Benachrichtigung aufzuschieben oder den diesbezüglichen Vertrag
aufzuheben, ohne dass hierdurch irgendwelche Schadenersatzverpflichtungen
für die FD entstehen. Es gelten beispielsweise folgende Ereignisse
als unabwendbar: Streik, Aussperrungen, Aufruhr, Revolution, Mobilmachung,
Krieg, Epidemie, hoheitliche Anordnungen, Maschinenausfälle, Brände
und Ausfall von Zulieferungen.
2. 2. Expresszuschlag: für beauftragte Expressbearbeitung wird
zusätzlich zum Normalpreis ein vorher schriftlich vereinbarter
Expresszuschlag berechnet. Sollten Datenträger nicht lesbar oder
in digitaler Form gelieferte Bildformate nicht zur Verarbeitung geeignet
sein und kann somit die Expressbearbeitung nicht rechtzeitig abgeschlossen
sein, so entfällt lediglich der vereinbarte Zuschlag. Schadenersatzansprüche
wegen Verzug können nicht geltend gemacht werden.
3. Berechnung
Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung
oder Leistung geltenden Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1. Rechnungen über Lieferungen und Leistungen sind schuldentilgend
zahlbar an die in den einzelnen Rechnungen angegebenen Bankverbindungen.
Alle unsere Leistungen sind 14 Tage netto zahlbar. Zahlungen gelten
zu dem Zeitpunkt als geleistet, an dem sie bei uns eingelangt sind oder
auf einem auf FD lautenden Bankkonto zur freien Verfügung stehen.
Barzahlungen haben nur dann schuldtilgende Wirkung, wenn sie mittels
einer „ordnungsgemäß“ zu erkennenden Zahlungsbestätigung
quittiert worden sind oder die Zahlung auf der Faktura bestätigt
wurde.
Bei Verzug von Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Forderungen
einschließlich später fällig werdender Wechsel, ungeachtet
eines vereinbarten Zahlungszieles, sofort fällig. Des weiteren
sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese
schon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne daß
der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann.
Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich weiteren Schadens, 2 % Säumniszuschlag
des Forderungsbetrages sowie Verzugszinsen in der Höhe der üblichen
Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Rechnung gestellt. Im Falle
der Säumnis sind wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag
und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions-
und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes
zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen
oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährten
Nachlässe, Rabatte hinfällig und rückverrechnet. Bei
Hereingabe von Wechseln oder Schecks, die zahlungshalber angenommen
worden sind, gegen deren Rückgabe Barzahlung zu verlangen. Wechsel-
und Diskontspesen sowie Wechselstempelgebühren sind immer vom Kunden
zu tragen.
4.2. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller für die Bezahlung
des Auftrages solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.
6. Reklamationen und Warenrücksendungen
Mängelrügen müssen vom Empfänger der Lieferung oder
Leistung spätestens 3 Tage nach Erhalt oder wenn es sich nicht
um sofort erkennbare Mängel handelt, nach deren Erkennung schriftlich
angezeigt werden.
7. Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung.
7.1. Die Gewährleistungspflicht der FD beschränkt sich auf
die Reparatur oder den Ersatz der Ware oder Teilen einer Ware, von denen
es erwiesen ist, daß sie von der FD fehlerhaft hergestellt, verpackt
oder sonstwie beschädigt worden sind.
7.2. Jegliche Gewährleistungs- und Haftpflichtverpflichtung wird
für die FD dann ausgeschlossen, wenn durch den Abnehmer eigenmächtige
Veränderungen am gelieferten Produkt vorgenommen worden sind.
7.3. Der FD ist Gelegenheit zu geben, die angegebenen Mängel zu
untersuchen und zu beheben. Bei Farbmaterial wird keine Garantie für
Farbveränderungen geleistet. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
oder anderer Ansprüche berechtigt nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag
oder Zurückhaltung von fälligen Zahlungen.
7.4. Eine Haftung für Beschädigungen oder Abhandenkommen der
zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Datenträger, Filme,
Bilder, Vorlagen jeder Art etc.) wird nur der Materialwert bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
7.5. Produkthaftung: die FD haftet in Österreich für alle
Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6. Geheimhaltung: alle Mitarbeiter der FD unterliegen den Bestimmungen
des Datenschutzes. Alle uns übergebenen Vorlagen werden vertraulich
behandelt. Test- oder Fehlkopien und Ausdrucke werden fachgerecht entsorgt.
8. Mündliche Vereinbarungen
Vereinbarungen, die von den geltenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
abweichen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der FD schriftlich
und ausdrücklich bestätigt worden sind.
9. Ergänzungen / Teil-Ungültigkeit
Die FD behält sich das recht vor, die vorliegenden Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen,
und zwar allgemein oder in Bezug auf bestimmte Waren- oder Kundengruppen.
Falls Teile der Allg. Liefer- und Zahlungsbedingungen geändert
oder ungültig werden, bleiben die übrigen nicht geänderten
Teile davon unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung ist Wien. Für alle Rechtsstreitigkeiten,
die sich aus diesem Vertrag und dem Geschäftsverkehr mit der FD
ergeben sollten, gilt als Gerichtsort Wien und die Anwendung des österreichischen
Rechts als vereinbart.
11. Urheberrechte
Bei allen uns übergebenen Aufträgen müssen die Urheberrechte
im Eigentum des Bestellers sein. Irgendwelche Folgen oder Forderungen,
die aus dem Urheberrecht entstehen, trägt allein der Auftraggeber.
Bei Entwürfen (Logos, Skizzen etc.) sowie Musteranfertigungen,
die von FD erstellt worden sind, bleibt das Copyright bei FD. Die Weiterverwertung
darf nur mit unserer Genehmigung und gegen eine entsprechende Gebühr
erfolgen.
12. Nachahmung oder Fälschung
Die Herstellung von Reproduktionen einiger Vorlagen ist illegal und
kann zivil- oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Wir behalten
uns vor, Arbeiten von fragwürdigen Vorlagen ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, sich bei Reproduktionen
und/oder Vervielfältigung von Vorlagen streng an die Österreichische
Gesetzeslage (StGB, Pornografiegesetz, Pressegesetz, Mediengesetz, Suchtgiftgesetz,
Verbotsgesetz-Wiederbetätigung- etc.) zu halten. Darüber hinaus
bitten wir um Verständnis, daß wir urheberrechtlich geschützte
Fotos, öffentliche Urkunden, Wertpapiere, Rezepte, Autonummerntafeln,
Briefmarken, Ausweise und Wertmarken, in- und ausländische Banknoten
etc. in keinem Falle reproduzieren oder vervielfältigen.